- Nachtragsetat
- Nach|trags|etat, der (Wirtsch.):Nachtragshaushalt.
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Nach|trags|etat, der (Verwaltungsspr.): vgl. ↑Nachtragshaushalt.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Nachtragsetat — (Supplementaretat), der Etat, der erst nach Festsetzung des für eine bestimmte Zeit gültigen Voranschlags festgestellt wird, um weitern in demselben nicht vorgesehenen Bedürfnissen (unzutreffenden Ansätzen, inzwischen eingetretenen Änderungen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachtragsetat — Unter Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts des Bundes, eines Bundeslandes, von Gebietskörperschaften oder anderen Öffentlichen Haushalten (Sondervermögen, Fonds Deutsche… … Deutsch Wikipedia
Japān — (hierzu Karte »Japan und Korea«), Inselreich im äußersten Osten Asiens, das Nihón, Nippón oder Dai Nippon der Japaner, im Mittelalter Zipangu genannt. Diese Namen stammen teils von der chinesischen Bezeichnung Dschipönnkwo, teils von den sinisch… … Meyers Großes Konversations-Lexikon